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SICHERHEITSUNTERNEHMEN | DETEKTEI
 
 AUFTRAGGEBER-ABC
Leitfaden

Achtung: "Schwarze Schafe" !

Als Serviceleistung dürfen wir Sie informieren,         Leitfaden zur Auswahl von Sicherheitsunternehmen

worauf Sie bei der Auswahl von Sicherheitsunternehmen

unbedingt achten sollten, um Schwierigkeiten zu vermeiden und

optimale Qualität erwarten zu können:

Überprüfen Sie, ob das Unternehmen fachlich in der Lage sein kann, die angebotenen Dienstleistungen in entsprechender Qualität durchzuführen!

Überprüfen Sie, ob die entsprechenden Gewerbeberechtigungen für die beauftragte Tätigkeit vorliegen:

Immer wieder treten Firmen auf, die sich "Sicherheitsunternehmen" nennen und alle möglichen Dienstleistungen anbieten, obwohl ihnen nur eine Teilkonzession im Bewachungsgewerbe verliehen worden ist. Das Sicherheitsgewerbe besteht aus aus 2 Teilgewerben: dem Berufsdetektivgewerbe und dem Bewachungsgewerbe. Lassen Sie sich die Gewerbeberechtigung (auch für allfällige Filialbetriebe) und/oder den Firmenbuchauszug zeigen und überprüfen Sie, was das Unternehmen überhaupt darf!

Überprüfen Sie, ob die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung durch die Bezirkshauptmannschaft absolviert haben!

Lassen Sie sich von Unternehmern und Mitarbeitern, die Leistungen anbieten, die dem Berufsdetektivgewerbe vorbehalten sind, die staatliche Legitimation für Berufsdetektive (Berufsdetektiv-Assistenten) vorweisen!

Vergewissern Sie sich, daß alle zum Einsatz kommenden Mitarbeiter ordnungsgemäß bei der Gebietskrankenkasse im Voraus angemeldet wurden. Sie vermeiden dadurch unnötige Schwierigkeiten im Fall von Kontrollen!

Lassen Sie sich nachweisen, ob die Mitarbeiter des Unternehmens entsprechende Ausbildungen in jenen Bereichen, für die Sie das Unternehmen beauftragen möchten, absolviert haben, wer diese Aus- und Fortbildungen veranstaltet hat und was in welchem Umfang und in welcher Qualität gelehrt wurde!

Lt. Gewerbeordnung muß die Dienstkbekleidung (Uniform) von Sicherheitsunternehmen vom Wirtschaftsministerium bewilligt werden - ebenso Änderungen im Bereich der einheitlichen Dienstbekleidung etc. Lassen Sie sich den Bewilligungsbescheid vorlegen um sicherzugehen, daß ordnungsgemäß uniformierte Mitarbeiter mit bewilligten Uniformen Dienst vergehen.

Insbesondere öffentliche Auftraggeber müssen sicherstellen, daß von ihnen beauftragte Unternehmen zumindest die kollektivvertragliche Bezahlung der Mitarbeiter gewährleisten. Ein Kollektivvertrag im Sicherheitsgewerbe existiert nur für das Bewachungs-, nicht jedoch das Berufsdetektivgewerbe.

Für den Betieb ordentlicher Funk-Kommunikationsmittel muß eine Bewilligung der Fernmeldebehörde vorliegen!


... und lassen Sie Vorsicht walten, wenn ein Sicherheitsunternehmen alle möglichen "Zusatz"leistungen wie >Auf- und Abbauarbeiten, Plakate, Speis und Trank, Taxidenste und Aufräum- sowie Müllentsorgungsarbeiten...< anbietet: professionelle Sicherheitsunternehmen verstehen sich weder als Taxi- und Mietwagenunternehmen, noch als Werbeunternehmer, Grafiker, Drucker, Bühnentechniker, Hilfsarbeiter oder Caterer! SCHUSTER BLEIB BEI DEINEN LEISTEN!

 

 

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