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Alle Mitarbeiter werden vor ihrem Einsatz
der obligaten Sicherheitsüberprüfung
durch die zuständige Sicherheitsbehörde unterzogen.
Voraussetzung für den Einsatz eines Mitarbeiters
ist die positive Absolvierung eines Grundausbildungslehrganges
für Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe sowie
der Absolvierungen der Fachausbildung(en) in jenen Bereichen,
in denen der Mitarbeiter eingesetzt wird.
Ob und inwieweit bereits absolvierte Ausbildungen
oder Vorkenntnisse anerkannt werden können,
wird im Einzelfall zu entscheiden sein.
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