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Ausbildung
Inhalt geändert am: 09.02.2010 - 17:23

Alle Mitarbeiter werden vor ihrem Einsatz

der obligaten Sicherheitsüberprüfung

durch die zuständige Sicherheitsbehörde unterzogen.

 

Voraussetzung für den Einsatz eines Mitarbeiters

ist die positive Absolvierung eines Grundausbildungslehrganges

für Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe sowie

der Absolvierungen der Fachausbildung(en) in jenen Bereichen,

in denen der Mitarbeiter eingesetzt wird.

 

Ob und inwieweit bereits absolvierte Ausbildungen

oder Vorkenntnisse anerkannt werden können,

wird im Einzelfall zu entscheiden sein.


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